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Rolls-Royce und Bentley Bücher
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Klaus-Josef Roßfeldt, Friedensstr. 11, 58239 Schwerte, Tel: 02304-14436


1. Geltung der Bedingungen:
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, auch wenn in der Bestellung unmittelbar auf sie Bezug genommen wird.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluß:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen in rechtlicher Hinsicht eine Aufforderung dar, einen Auftrag zu erteilen.

Angebote sind in ihren Angaben nur insoweit verbindlich, als sie genau spezifiziert schriftlich vereinbart werden.

Veränderungen sowie Abweichungen von Katalogangaben und Abbildungen, ebenso wie Anpassungen behalten wir uns im Zuge Entwicklung vor.

Kunden steht das Widerrufsrecht/Rückgaberecht entsprechend Fernabsatzgesetz zu.

3. Preise:
Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die in unseren Angeboten angegebenen Preise in der derzeit in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel gültigen Währung. Wir halten uns die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lieferort ausschließlich Verpackung, Versandkosten, Zoll und Versicherung.

Mehrwertsteuer, Versicherungs- und Handlingkosten, Versandkosten Zölle sowie etwaige öffentlich-rechtliche Abgaben stellen wir gesondert in Rechnung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Liefer- und Leistungszeit:
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und nur als ungefähre Zeitangabe zu betrachten. Von uns schriftlich bestätigte Lieferzeiten beginnen gegebenenfalls erst nach vollständigem Eingang aller Angaben des Bestellers und nicht vor Eingang der vereinbarungsgemäß zu entrichtenden Abschlagszahlungen des Bestellers.

Alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, wie Streik, Aussperrung, Stockungen im Nachschub von Waren oder sonstigen Zulieferungen, Verzögerung der Erzeugung oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen uns, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern oder den Rücktritt von der Lieferpflicht zu erklären. Wir sind zu Teillieferungen und zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so sind wir berechtigt, die fertiggestellte Ware nach spätestens 6 Monaten zu liefern und zu berechnen, auch wenn der Abruf von Seiten des Bestellers noch nicht erfolgt ist.

5. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme:
Sofern die Art des Versandes nicht vorgeschrieben ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen möglichst auf billigstem Wege. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist. Dies gilt auch, wenn der Versand und die Aufstellung von uns besorgt wird oder bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Bei etwaiger Rücknahme der Ware trägt der Auftraggeber ebenfalls die Transportgefahr.

6. Gewährleistung:
Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung, Umtausch oder Gutschrift nach unserer Wahl. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens fünf Arbeitstage nach Anlieferung der Ware beim Kunden, schriftlich erhoben werden.

Für die Dauer von sechs Monaten gewährleisten wir, daß unsere Produkte frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Soweit wir von Lieferanten hergestellte Waren vertrieben haben, werden wir durch Abtretung der uns gegen diese zustehenden Gewährleistungsansprüche, die der Auftraggeber annehmen muß, von unserer Gewährleistung frei, es sei denn, die abgetretenen Ansprüche stellen sich als nicht durchsetzbar heraus.

Im Falle der Mitteilung des Auftraggebers, daß das gelieferte Produkt mangelhaft ist, ist die schadhafte Ware an uns zurückzusenden. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

7. Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind bar innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist zu leisten. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel hereinzunehmen; ihre Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Wechselzinsen und -kosten gehen zu Lasten unseres Kunden.

Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto. Ein Skontoabzug oder ein anderes Zahlungsziel sind vorher schriftlich zu vereinbaren. Mit Ablauf des Zahlungszieles tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein und wir sind berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

Falls Teilzahlungen vereinbart worden sind, haben wir im Falle, daß uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlung eingestellt wird, das Recht, die gesamte Schuld sofort fällig zu stellen, die Weiterbelieferung einzustellen oder andere Zahlungsbedingungen festzulegen.

Bezüglich uns zustehenden Zahlungsansprüchen kann der Besteller weder aufrechnen noch mindern, wandeln oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

8. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt:

Alle gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB). Unser Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzuge ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen unseren Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

9. Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als Verkäufer als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Schadenersatzansprüche aller Art, die über den reinen Warenwert hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.

10. Schlußbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schwerte. Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung gesetzlich zulässig ist, Schwerte.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nichtig oder unzulässig sein oder unwirksam werden, so wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksam gewordenen Vereinbarung soll vielmehr eine solche in zulässiger Fassung treten, die ihr nach dem Sinn der vertraglichen Vereinbarung am nächsten kommt.

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