1. Geltung der Bedingungen:
Unsere Angebote, Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, auch wenn in der
Bestellung unmittelbar auf sie Bezug genommen wird.
Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich
bestätigen.
2. Angebot und Vertragsschluß:
Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Sie stellen in rechtlicher Hinsicht eine Aufforderung
dar, einen Auftrag zu erteilen.
Angebote sind in ihren Angaben
nur insoweit verbindlich, als sie genau spezifiziert schriftlich
vereinbart werden.
Veränderungen sowie Abweichungen
von Katalogangaben und Abbildungen, ebenso wie Anpassungen behalten wir
uns im Zuge Entwicklung vor.
Kunden steht das Widerrufsrecht/Rückgaberecht entsprechend Fernabsatzgesetz zu.
3. Preise:
Soweit nichts anderes angegeben
ist, verstehen sich die in unseren Angeboten angegebenen Preise in der
derzeit in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzliches
Zahlungsmittel gültigen Währung. Wir halten uns die in unseren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise sind
freibleibend und verstehen sich ab Lieferort ausschließlich Verpackung,
Versandkosten, Zoll und Versicherung.
Mehrwertsteuer, Versicherungs-
und Handlingkosten, Versandkosten Zölle sowie etwaige
öffentlich-rechtliche Abgaben stellen wir gesondert in Rechnung.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4. Liefer- und Leistungszeit:
Angegebene Lieferzeiten sind
unverbindlich und nur als ungefähre Zeitangabe zu betrachten. Von uns
schriftlich bestätigte Lieferzeiten beginnen gegebenenfalls erst nach
vollständigem Eingang aller Angaben des Bestellers und nicht vor
Eingang der vereinbarungsgemäß zu entrichtenden Abschlagszahlungen des
Bestellers.
Alle Ereignisse, die außerhalb
unseres Einflußbereiches liegen, wie Streik, Aussperrung, Stockungen im
Nachschub von Waren oder sonstigen Zulieferungen, Verzögerung der
Erzeugung oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen uns, die Lieferzeit
entsprechend zu verlängern oder den Rücktritt von der Lieferpflicht zu
erklären. Wir sind zu Teillieferungen und zu Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
Ist Lieferung auf Abruf
vereinbart, so sind wir berechtigt, die fertiggestellte Ware nach
spätestens 6 Monaten zu liefern und zu berechnen, auch wenn der Abruf
von Seiten des Bestellers noch nicht erfolgt ist.
5. Versand, Gefahrenübergang und
Abnahme:
Sofern die Art des Versandes
nicht vorgeschrieben ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen
möglichst auf billigstem Wege. Die Transportgefahr trägt der
Auftraggeber. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist. Dies
gilt auch, wenn der Versand und die Aufstellung von uns besorgt wird
oder bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Bei etwaiger
Rücknahme der Ware trägt der Auftraggeber ebenfalls die
Transportgefahr.
6. Gewährleistung:
Unsere Gewährleistung
beschränkt sich auf Nachbesserung, Umtausch oder Gutschrift nach
unserer Wahl. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens fünf
Arbeitstage nach Anlieferung der Ware beim Kunden, schriftlich erhoben
werden.
Für die Dauer von sechs Monaten
gewährleisten wir, daß unsere Produkte frei von Material- und
Fabrikationsfehlern sind. Soweit wir von Lieferanten hergestellte Waren
vertrieben haben, werden wir durch Abtretung der uns gegen diese
zustehenden Gewährleistungsansprüche, die der Auftraggeber annehmen
muß, von unserer Gewährleistung frei, es sei denn, die abgetretenen
Ansprüche stellen sich als nicht durchsetzbar heraus.
Im Falle der Mitteilung des
Auftraggebers, daß das gelieferte Produkt mangelhaft ist, ist die
schadhafte Ware an uns zurückzusenden. Gewährleistungsansprüche gegen
uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht
abtretbar.
7. Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind bar innerhalb der
festgesetzten Zahlungsfrist zu leisten. Wir sind nicht verpflichtet,
Schecks oder Wechsel hereinzunehmen; ihre Entgegennahme erfolgt nur
erfüllungshalber. Wechselzinsen und -kosten gehen zu Lasten unseres
Kunden.
Rechnungen und Abschlagszahlungen
sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto. Ein
Skontoabzug oder ein anderes Zahlungsziel sind vorher schriftlich zu
vereinbaren. Mit Ablauf des Zahlungszieles tritt ohne weitere Mahnung
Verzug ein und wir sind berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
Falls Teilzahlungen vereinbart
worden sind, haben wir im Falle, daß uns Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit unseres Kunden in Frage stellen, insbesondere ein
Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlung eingestellt wird, das
Recht, die gesamte Schuld sofort fällig zu stellen, die
Weiterbelieferung einzustellen oder andere Zahlungsbedingungen
festzulegen.
Bezüglich uns zustehenden
Zahlungsansprüchen kann der Besteller weder aufrechnen noch mindern,
wandeln oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller
Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt
oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt:
Alle gelieferten Gegenstände
bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB). Unser Kunde
ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
veräußern, solange er nicht im Verzuge ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
unseren Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf
unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei
Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten
unseres Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt,
Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrage.
9. Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen uns als Verkäufer als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Schadenersatzansprüche aller
Art, die über den reinen Warenwert hinausgehen, können nicht geltend
gemacht werden.
10. Schlußbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung ist Schwerte. Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung
gesetzlich zulässig ist, Schwerte.
Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen nichtig oder unzulässig sein oder unwirksam werden, so
wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder
unwirksam gewordenen Vereinbarung soll vielmehr eine solche in
zulässiger Fassung treten, die ihr nach dem Sinn der vertraglichen
Vereinbarung am nächsten kommt.
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