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Die "Autos des Monats"
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Auto des Monats - Dezember 2009
Rolls-Royce Phantom, 2004, #UX00601

Bereits mit Einführung des Rolls-Royce Phantom als neues Modell richteten
sich die Überlegungen des Stabes im neuen Werk in Goodwood auch darauf, ein
Programm zu definieren, um später den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen zu
fördern. Man wollte für die Vermarktung der über die Jahre zunehmenden Zahl
solcher Fahrzeuge, die dann als ‚pre-owned’, mithin als Gebrauchtwagen,
bezeichnet würden, gewappnet sein. Mit dem Begriff ‚Rolls-Royce Provenance’
wurde das Programm umrissen, mit dem man Käufern eines Rolls-Royce Phantom
aus Vorbesitz die Gewähr bieten wollte, ein zuverlässig mängelfreies
Automobil zu erwerben.

Von maßgeblicher Bedeutung war der Gedanke, dass für den Nimbus der Marke in
der Vergangenheit die legendäre Zuverlässigkeit signifikant gewesen war –
einen solchen Vorteil zu verspielen, wäre sträflich gewesen. Außerdem
verlangte auch die veränderte rechtliche Situation Beachtung, weil zum
Beispiel für die Länder der Europäischen Union rechtsverbindlich geworden
war, dass beim Verkauf eines gebrauchten Automobils – insbesondere wenn es
sich um ein bis dato im Betriebsvermögen eines Unternehmens geführtes
Kraftfahrzeug handelte – Ausschluß von Gewährleistung nahezu unmöglich war.

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Mit großer Umsicht wurde deshalb sichergestellt, dass zu jedem Rolls-Royce
Phantom die Angaben zu bei den authorisierten Händlern ausgeführten Service-
und zu Reparaturarbeiten lückenlos erfasst wurden und ebenso die
Laufleistung individuell für jedes Auto verifiziert war. Vor einem
Wiederverkauf stand eine detaillierte Inspektion, bei der jedweder Mangel
behoben wurde – wobei für Komponenten wie Bremsscheiben und Bremsbeläge oder
Reifen die Erneuerung verlangt wurde deutlich eher als nach Maßgabe der
üblichen ‚Limits’. Falls innerhalb der nächsten 6.500 Kilometer (bzw. 4.000
Meilen) eine Inspektion fällig wäre, wurde die vorgezogen. Die Sorgfalt
reichte soweit, außerdem zu prüfen, ob eine Notiz vorlag, das betreffende
Auto von einer Versicherung als Totalschaden abgerechnet worden oder
womöglich sei als gestohlen gemeldet. In Ländern, wo ein Automobil etwa ‚mit
eine Hypothek belastet’ werden konnte, reichte die Umsicht so weit,
sicherzustellen, dass keine finanziellen Verpflichtungen als Last
verblieben.
Für den Fall, dass dennoch ein Problem aufträte, bot ein rund um die Uhr
besetzter Notruf die Gewähr, dass mit Priorität nach einer Panne oder einem
Unfall Hilfestellung erfolgte. Der Hersteller schränkte die
Gebrauchtwagen-Garantie nur ein für Bereiche, auf die er keinen Einfluß
hatte, beispielhaft zu nennen Steinschlagschäden an Windschutzscheibe oder
Lack, Reifendefekte oder Versagen der Batterie.
Unausweichlich nötigte das zu Kompromissen hinsichtlich Datenschutz – denn
mit Akribie wurde nachgehalten, was wann wo und mit wie viel Aufwand in die
Reihe gebracht worden war (indessen war der Stellenwert informationeller
Selbstbestimmung sowieso erodiert). Einem Käufer mochte es ein Gefühl der
Beruhigung geben, weil auch für einen ‚pre-owned’ Rolls-Royce Phantom ein
ansehnlicher Betrag zu investieren war.

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